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Flugausfall wegen Sturm

Flugreisende haben bei Ausfall eines Fluges grundsätzlich Anspruch auf einen Ersatzflug. Bei Verspätungen ab fünf Stunden können Reisende aber auch von ihrem Flug zurücktreten und sich den Preis erstatten lassen. Da es sich bei Stürmen um "höhere Gewalt" handelt besteht bei Flugausfall allerdings kein Anspruch auf Entschädigung.

 

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Wenn bei einem schweren Sturm oder Orkan Gebäudeteile auf ein Auto fallen, muss in der Regel der Hausbesitzer für den Schaden aufkommen.