Bei offensichtlichen Sturmschäden am Dach sollte auf jeden Fall ein Fachmann mit der Kontrolle und Reparatur beauftragt werden. Zu einen ist die Kontrolle eines Daches nicht ungefährlich und zum anderen kann der Immobilienbesitzer dank der Rechnung nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.
Die Rechnungen für Dachreparaturen sind zudem absetzbar: Für Handwerksleistungen können 20 Prozent von insgesamt 6000 Euro Lohnkosten abgesetzt werden. Das ergibt somit eine Steuerersparnis von maximal 1200 Euro pro Jahr. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Handwerker eine ordentliche Rechnung schreibt und der Bauherr das Geld per Bank überweist.