Wenn bei einem schweren Sturm oder Orkan Gebäudeteile auf ein Auto fallen, muss in der Regel der Hausbesitzer für den Schaden aufkommen.
Ihm kann aufgrund eines aktuellen Urteils quasi immer mangelhafte Wartung beziehungsweise Baufehler unterstellt werden. (Amtsgerichts Berlin-Schöneberg Az. 17b C 181/07).
Das Gericht ging in seiner Begründung davon aus, dass selbst bei heftigen Stürmen in Deutschland nur dann Gebäudeteile umherfliegen, wenn das Gebäude entweder fehlerhaft konstruiert oder mangelhaft gewartet wurde.
In vorliegendem Fall flogen während des Orkans "Kyrill" Mauer- und Putzstücke sowie Teile einer Dachleiter auf ein vor dem Gebäude abgestelltes Fahrzeug. Das Gericht verurteilte den Hausbesitzer für den Schaden am Fahrzeug aufzukommen weil sein Haus auch ungewöhnlichen Stürmen standhalten müsse - nach praktizierter Rechtsprechung bis Windstärke 10 Beaufort.



